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   LG Krefeld, 17.01.2011 - 7 T 188/10   

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https://dejure.org/2011,19764
LG Krefeld, 17.01.2011 - 7 T 188/10 (https://dejure.org/2011,19764)
LG Krefeld, Entscheidung vom 17.01.2011 - 7 T 188/10 (https://dejure.org/2011,19764)
LG Krefeld, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 7 T 188/10 (https://dejure.org/2011,19764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Falle des Nachweises eines Wechsels auf der Gläubigerseite besteht ein Anspruch auf Umschreibung einer Vollstreckungsklausel; Anforderungen an den Nachweis eines Gläubigerwechsels im Zusammenhang mit der Umschreibung einer Vollstreckungsklausel; Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Im Falle des Nachweises eines Wechsels auf der Gläubigerseite besteht ein Anspruch auf Umschreibung einer Vollstreckungsklausel; Anforderungen an den Nachweis eines Gläubigerwechsels im Zusammenhang mit der Umschreibung einer Vollstreckungsklausel; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus LG Krefeld, 17.01.2011 - 7 T 188/10
    Die Notarin wies die Gläubigerin im Rahmen des Antragsverfahrens darauf hin, dass sie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 30.03.2010, AZ: XI ZR 200/09, die Zurückweisung des Antrags beabsichtigte.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2010, AZ: XI ZR 200/09, steht einer Titelumschreibung nicht entgegen.

  • OLG München, 09.05.2008 - 31 Wx 31/08

    Notarbeschwerdeverfahren gegen die Ankündigung der Erteilung einer

    Auszug aus LG Krefeld, 17.01.2011 - 7 T 188/10
    Die Vorschrift gibt dem Gläubiger, der eine vollstreckbare Ausfertigung begehrt, ein Beschwerderecht, wenn der Notar dem Antrag auf Erteilung nicht nachkommt (OLG München, Beschluss v. 09.05.2008, AZ: 31 Wx 31/08).
  • LG Heidelberg, 14.09.2010 - 6 T 66/10

    Formell-rechtliche und materiell-rechtliche Prüfungskompetenz des Gerichts im

    Auszug aus LG Krefeld, 17.01.2011 - 7 T 188/10
    Dieses Ergebnis wird auch von der Überlegung getragen, dass es in der vorliegenden Gestaltung anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall an dem "Überraschungsmoment" bei (mehrmaligen) Forderungsverkauf mit Abtretung der Sicherungsgrundschuld ohne Mitwirkung des Schuldners fehlt (vgl. auch Landgericht Heidelberg, Beschluss v. 14.09.2010, AZ: 6 T 66/10 b).
  • AG Bad Segeberg, 14.10.2011 - 17 C 88/11

    Einwendung des Schuldner bzgl. der Nichterbringung des Nachweises des Eintritts

    Ebenso kann dahinstehen, ob es eines Nachweises über den Eintritt in der Sicherungsvertrag bedarf, wenn der Schuldner selbst mitgewirkt hat, wie etwa im Falle einer Umschuldung oder Neuvalutierung (verneinend LG Krefeld, Beschl. v. 17.01.2011 - 7 T 188/10, [...] Rn. 22; LG Stuttgart, Beschl. v. 30.12.2010 - 1 T 74/10, ZfIR 2011, 412, [...] Rn. 21; LG Heidelberg, Beschl. v. 14.09.2010 - 6 T 66/10, BKR 2010, 472, [...] Rn. 4 f.; LG Weiden, Beschl. v. 28.10.2010 - 11 T 244/10, BKR 2011, 246, [...] Rn. 20; LG Bielefeld, Beschl. v. 18.10.2010 - 23 T 676/10, [...] Rn. 18; AG Heidelberg, Beschl. v. 30.08.2010 - 25 C 252/10, ZfIR 2010, 799, [...] Rn. 12 ff.; Clemente, ZfIR 2011, 415 ff.; Herrler, BB 2010, 1931, 1937; anders LG Regensburg, Beschl. v. 04.10.2010 - 2 T 303/10, WM 2010, 2309, [...] Rn. 12, 14; LG Frankenthal, Beschl. v. 28.10.2010 - 1 T 205/10, ZfIR 2010, 866 f., [...] Rn. 32 ff.; LG Leipzig, Beschl. v. 11.01.2011 - 6 T 889/10, [...] Rn. 25).
  • LG Krefeld, 17.01.2011 - 7 T 212/10

    Vorliegen der Voraussetzungen der Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf

    Die Kammer hat mit Beschluss vom heutigen Tag in einem anderen Verfahren (Az.: 7 T 188/10) sich der Meinung angeschlossen, dass in diesen Fällen ein Nachweis des "Eintritt" in den Sicherungsvertrag nicht erforderlich sei, vielmehr die Vorlage der neuen Sicherungsvereinbarung ausreiche (vgl. Stürner, JZ 2010, 774, 778).
  • LG Mönchengladbach, 30.03.2011 - 5 T 696/10

    Für die Umschreibung einer Vollstreckungsklausel muss die Rechtsnachfolge

    Zuzugeben ist den Befürwortern einer Klauselumschreibung nach Vorlage eines privatschriftlichen neuen Sicherungsvertrages (vgl. Landgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 23 T 676/10, Landgericht Heidelberg, Aktenzeichen: 6 T 66/10, Landgericht Krefeld, Aktenzeichen: 7 T 188/10, Stürner, JZ 2010, 774 ff.), dass der Schuldner in diesen Fällen sicher weniger schutzwürdig ist und der Geschäftsverkehr mit Grundschulden erleichtert wird.
  • LG Mönchengladbach, 30.03.2011 - 5 T 697/10

    Für die Umschreibung einer Vollstreckungsklausel durch einen Notar im

    Zuzugeben ist den Befürwortern einer Klauselumschreibung nach Vorlage eines privatschriftlichen neuen Sicherungsvertrages (vgl. Landgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 23 T 676/10, Landgericht Heidelberg, Aktenzeichen: 6 T 66/10, Landgericht Krefeld, Aktenzeichen: 7 T 188/10, Stürner, JZ 2010, 774 ff.), dass der Schuldner in diesen Fällen sicher weniger schutzwürdig ist und der Geschäftsverkehr mit Grundschulden erleichtert wird.
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